Laubi1984
Hallo Frau Bader, Sie waren so nett und haben mir eine Frage zur privaten Krankenkasse und dem Beschäftigungsverbot beantwortet. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass er dein Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung bis zum Mutterschutz zahlen wird. Ab dem Zeitpunkt des Mutterschutzes muss ich den Beitrag also in voller Höhe selber zahlen. Ist das so richtig? Besten Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Claudia L.
Hallo, ja. Ich habe aber folgendes gefunden: Sie sollten aber prüfen, ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner seinen Arbeitgeberzuschuss zur PKV bereits voll ausschöpft. Ist dies nicht der Fall und erfüllen Sie die weiteren Voraussetzungen, haben Sie an dieser Stelle Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag. (https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/was-gilt-in-mutterschutz-und-elternzeit/) Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist so korrekt. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil nicht mehr weiterzahlen, wenn du nicht arbeitest.
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