Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber...

Frage: Arbeitgeber...

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Hallo, was bedeutet :"Wichtig ist, dass man keinen Anspruch auf Verlängerung hat, wenn man weniger als 2 J. nimmt"(sprich Elternzeit)???? Ich habe auf ein Jahr genommen, könnt ich verlängern? Auch für nur einen oder zwei Monate? Bekomme dann aber wohl kein Geld nicht wahr? Mein Chef erpresst mich regelrecht, kann;soll der SS wegen wahrscheinlich nicht mehr arbeiten, nach meinem Jahr Elternzeit müsste ich noch anderthalb Monate bis zum neuen Mutterschutz arbeiten,nun sagt er, er sehe es ja gar nicht ein für mich zu bezahlen, soll doch Elternzeit verlängern. Und wenn nicht, dann würde er mir das sehr nachtragen. Das nächste wäre ja,ich würde da wirklich nur ihm evtl. nur bei einer KM einen Gefallen tun,für mich gäbe es aber viele einbusen soweit ich das verstanden habe,aber wer sagt mir denn, dass mir das für die Zukunft bei ihm weiter hilft?Einige Schwangere in dieser Firma mussten kündigen,weil er danach nichts in Teilzeit anzubieten hatte. Ich habe schon schlechtes Gewissen,obwohl mir jeder sagt(auch BfFSFuJ),er übertreibt das masslos und ich solle handeln wie es nun gesetzlich auch geregelt ist. Es ist ja noch nicht mal entschieden, ob ich eine KM oder eine BU bekomme,bei einer BU sagten sie ja, würden ihm ja sowieso keinerlei Nachteile entstehen... Haben sie Rat? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halölo, 1. EG gibt es 12 Monate, für Alleinerziehende 14 2. Wenn Sie ein Jahr genommen haben besteht kein Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB


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