Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

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Muß ich rechtlich gesehen dem AG sofort mitteilen, das ich schwanger bin. Oder kann ich es machen sobald ich den Mutterpass habe? Ich muß einen neuen Vertrag unterschreiben, da ich bald Examenskraft bin und mehr Gehalt bekomme. Wollte erst den Vertrag unterzeichnen und ihm nach der nächsten VU, wo ich auch den Mutterpass bekomme sofort informieren. Kann ich das tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. In Ihrem Fall kann es Ihnen nicht zum Nachteil werden, wenn Sie es erst nach der Unterzeichnung sagen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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allerdings sollte man es dem AG sagen, das er Dich schützen kann... Ich habe meine SS in der 18ssw verkündet.... Die ersten 12 SSW würde ich eh immer abwarten... LG Peeka die auch GLückwünsche schickt


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