Pingui
Hallo Frau Bader, wir hatten folgendes problem: mein Mann hat bei seinem Arbeitgeber fristgerecht seine 2-monatige Elternzeit beantragt, welche auch bestätigt wurde. Am letzten Arbeitstag (ein Freitag) wurde bekannt, dass ein Arbeitskollege wegen Krankheit ausfällt und ein neu eingestellter Mitarbeiter nicht in der Lage wäre dieses auszugleichen. Er wurde schriftlich mit der Begründung `dringende berufliche Gründe` aufgefordert, seine Elternzeit um eine Woche zu verschieben. Da man Freitag Nachmittag nur schwer an Informationen zu dem Thema kommt und wir nicht wussten ob dies rechtens ist, ist mein Mann vorsichtshalber darauf eingegangen. Durfte der Arbeitgeber die Verschiebung mit der o.a. Begründung jetzt einfordern oder hätte mein Mann doch seine Elternzeit antreten dürfen? Im Internet konnten wir keine Antwort auf so einen Fall finden. Vielen Dank im voraus, Pingui
Hallo, nein, da hat der AG keinen Einfluss Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Durfte der AG nicht. Und ihr werdet finanzielle Probleme haben weil für das Elterngeld nur Lebensmonate zählen. Das heisst er hat nun keinen vollen Monat, wodurch der Monat verfällt. Den nächsten Monat hat er ganz. Dann noch eine Woche, was auch keinen Monat ergibt. Ergo hat er nur einen kompletten Lebensmonat, benötigt aber zwei volle um überhaupt Anspruch auf Elterngeld zu haben für ihn. Entweder bleibt er also ab Montag wie geplant Zuhause oder er verlängert die Elternzeit entsprechend.
SumSum076
Der AG darf nicht! Allerdings...bevor ich die Elternzeit verschieben würde, würd ich Teilzeit in Elternzeit für 1 Woche oder 2 vereinbaren, um dem AG entgegen zu kommen. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Das wäre auch eine gute Möglichkeit. Bis 30 Stunden die Woche und der Verdienst wird dann angerechnet. Aber er würde in den Lebensmonaten bleiben.
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