Vivi.1981
Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner EZ war ich in Vollzeit angestellt und habe noch 25 Tage Resturlaub, die ich aufgrund Krankheit nicht nehmen konnte. Nun kehre ich ab dem 1.12.17 nach EZ in das Berufsleben zurück, aber nur in Teilzeit und zwar arbeite ich nur 3 Tage die Woche. Mein AG will mir nun meinen ALTEN Resturlaub runterreduzieren auf meine jetzige Tätigkeit. Er will mir somit von den 25 Tagen nur noch 15 zusprechen (25 : 5 x 3). Darf er das? Ich meine nämlich, dass der alte Resturlaub nicht auf meine jetzige Arbeitszeit runterreduziert werden darf, dass ich also -obwohl ich nur 3 Tage die Woche arbeiten werde- trotzdem 25 Tage Resturlaub bekommen muss. Was ist korrekt und wie (Rechtsprechung, Gesetz) kann ich meinem AG begegnen? Bis wann muss ich den alten Resturlaub nehmen? Besten Dank!!
Hallo, der VZ-Urlaub muss auch in VZ abgegolten werden. Wenn Sie jetzt genausoviele Stunden am Tag arbeiten wie vorher kann es auch tageweise abgegolten werden Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Er darf dir nicht einfach Urlaub wegnehmen. Du bekommst die Tage und die auch in deinem alten VZ Gehalt ausgezahlt. So wurden sie schließlich von dir erarbeitet. LG Lilly
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