Mrs.GuteLaune
Guten Tag, ich habe vor 4 Wochen entbunden und 2 Tage nach Entbindung meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag per Einschreiben Einwurf zukommen lassen. Laut Sendungsverfolgung wurde der Brief am Tag darauf über das Postfach ausgeliefert. Leider warte ich bis heute vergebens auf eine Bestätigung meiner Elternzeit. Ich habe letzte Woche per Mail nachgefragt, aber leider auch dort keine Antwort erhalten. Telefonisch ist mein AG sehr schwer zu erreichen. Was kann ich denn noch tun? Muss ich im blödsten Fall nach Ende der Mutterschutzfrist meinem AG wieder zur Verfügung stehen? Ich habe allerdings keine Betreuung für mein Baby.
Hallo, obwohl das ganze Elternzeitantrag heißt ist es nicht wirklich ein Antrag, vielmehr müssen sie den Arbeitgeber nur informieren. Einer Zustimmung bedarf es nicht. Liebe Grüße NB
WonderWoman
ez wird mitgeteilt, nicht beantragt.
Dojii
Hier läufst du Gefahr dich zu sehr auf ein Einschreiben zu verlassen. Das Einschreiben beweist nur, dass "ein" Brief beim Arbeitgeber eingegangen ist, aber eben nicht was drin war. Der Arbeitgeber könnte z.B. behaupten, der Umschlag wäre leer gewesen. Dann bräuchtest du einen Zeugen, der bestätigt, dass du tatsächlich deine Elternzeitanmeldung verschickt hast. Du bist in der Pflicht zu beweisen, dass du die Elternzeit rechtzeitig angemeldet hast. Elternzeitanmeldungen am besten immer persönlich übergeben und die Übergabe bestätigen lassen oder wenn das nicht möglich ist im schlimmsten Fall als PZU verschicken.
WonderWoman
wenn ein ag nachweislich post bekommt von einer mitarbeiterin die sich gerade im mutterschutz befindet und dann behauptet das war nur ein leeres papier fühlt sich jeder richter den ich kenne verarscht. welchen vorteil sollte sich die ma verschaffen indem sie leere zettel per einschreiben verschickt? einzig der inhalt der mitteilung (immer wieder: mitteilung, nicht antrag!!!!) könnte strittig sein, also wie viel ez die mitarbeiterin eingereicht hat. aber ich bin mir sehr sicher dass die ma auf der safe side ist wenn sie nach dem muschu nicht zur arbeit kommt, was ja ihre befürchtung ist. ich würde vielleicht nachweisbar (email reicht!) nochmal nachhaken und dabei den inhalt der mitteilung (von wann bis wann, evtl. tz in ez ab wann) wiederholen. abhängig davon was in der ersten mail stand. einfach damit nochmal klar ist wie lange ez eingereicht wurde.
Mrs.GuteLaune
Ich habe von meinem AG bei Bekanntgabe der Schwangerschaft einen vorgefertigen Ausdruck über die Elternzeit bekommen, den ich nun ausgefüllt und fristgerecht abgeschickt habe. Der Hauptsitz meines AG's mit Personalabteilung ist knapp 100km entfernt, somit hab ich es nicht persönlich abgegeben. Aber ja, womöglich bin ich nun selbst Schuld es nicht mit Rückschein abgeschickt zu haben.
Dojii
Auch ein Rückschein besagt nicht, was du tatsächlich im Umschlag verschickt hast. Wir hatten auch schon mal den Fall, dass ein Arbeitgeber behauptet hat, nur einen leeren Umschlag ohne Inhalt bekommen zu haben, weil die Mutter wohl angeblich vergessen hat, das Papier in den Umschlag zu packen. Er bestätigte zwar den Eingang des Einschreibens, aber das war nach seiner Aussage eben leer. Die Familie hat dann bei uns um Hilfe gebeten, aber da es sich um Elternzeit handelt, konnten wir als Elterngeldstelle natürlich nichts machen. Keine Ahnung wie das am Ende ausgegangen ist.
WonderWoman
eben, er hat den eingang eines leeren schreibens bestätigt. der hier reagiert aber gar nicht.
peekaboo
Also das würde ich machen. Einen Scan meines Antrages anhängen und schreiben... Wie mit meinem Schreiben vom ..... bereits mitgeteilt habe ich Elternzeit von bis .... beantragt. MfG
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