Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber entzieht Posten nach Antrag auf Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber entzieht Posten nach Antrag auf Elternzeit

Cassie1402

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat fristgerecht (7 Wochen vorher, schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein) seine Elternzeit (2 Monate) bei seinem Arbeitgeber angemeldet. Er ist Dualer Student in einem Fitnessstudio und hat dort zusätzlich und parallel zum Studium im vergangenen September die Studioleitung übernommen. Es existiert ein klassischer Ausbildungsvertrag über sein Duales Studium. Die Vereinbarung zur Studioleitung mit dem Hinweis auf die zusätzliche entsprechende Höhervergütung wurde per Mail getroffen (Mailverkehr liegt vor). Nun hat der Arbeitgeber zwei Tage nach dem Antrag auf Elternzeit das Gespräch mit meinem Mann gesucht und ihm die Studioleitung entzogen. Er sei ab jetzt nun wieder normaler Dualer Student (mit dem entsprechend niedrigem Ausbildungsgehalt). Meine Frage: Darf der das? Gilt nicht der Kündigungsschutz nach fristgerechtem Antrag auf Elternzeit auch für Änderungskündigungen? Fällt eine per Mail geschlossene Vereinbarung unter diesen Kündigungsschutz? Meines Wissens hat der Arbeitgeber den Entzug des Leitungspostens nicht mit Verweis auf die Elternzeit begründet, sondern weil "die Erwartungen, die an ihn (meinen Mann) gesetzt wurden, wohl zu hoch waren". Die Begründung dürfte angesichts des Zeitpunkts des Postenentzugs (nach Elternzeit-Anmeldung) aber ja eigentlich keine Rolle spielen... Ich danke im Voraus für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es liegt durch den E-Mailverkehr ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor. Der ist nicht einfach aufzuheben. Es sei denn, in dem Vertrag zum dualen Studio ist etwas anderes geregelt. Lieeb Grüße NB


cube

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Ich frage mich gerade, wie ein Student bzw. Azubi überhaupt vor Abschluss der Ausbildung Studioleiter werden kann bzw. ein Azubi-Vertrag parallel zum SL-Vertrag bestehen kann. Ist es eine Kette und wurde er vom zuständigen BL hochgestuft? Oder Inhabergeführt und alles lief über den Chef des Studios?


Cassie1402

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@Cube: Da das mit Blick auf meine Ausgangsfrage keine Rolle spielt, bitte ich um Verständnis, dass ich darauf nicht weiter eingehe!


cube

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Beim dualen Studium gibt es ja nun auch Unterschiede - ausbildungsintegriert oder praxisintegriert. Das ausbildungsintegrierte Studium unterliegt anderen vertraglichen Vorgaben als das praxisintegrierte. Bei Ersterem ist es meiner Meinung nach eben gar nicht möglich, auf eine Führunsgposition hochgestuft zu werden, da man eben Azubi ist. Und ob ein Vertrag rechtlich überhaupt zulässig war oder nicht, ist ja nicht ganz unwichtig. Du brauchst mir darauf aber auch nicht antworten, Frau Bader ist da ganz sicher der bessere Ansprechpartner.Aber evt. schreibst du noch dazu, welche Art duales Studium dein Mann dort macht.


Cassie1402

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Dann ist es praxisintegriert.


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