Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antwortschreiben vom Arbeitgeber auf Antrag Elternzeitverlöngerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antwortschreiben vom Arbeitgeber auf Antrag Elternzeitverlöngerung

Kiwi13

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Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit gestellt. Meine 2-jährige Elternzeit endet am 17.05.2019und da ich wieder schwanger bin und am 03.06.2019 mein Mutterschutz beginnt habe ich bis zum 02.06.2019 verlängert. Jetzt hat mein Arbeitgeber darauf geantwortet. Und zwar so. Ihr Antrag auf Verlängerung bis zum 02.06.2019 haben wir erhalten. Wir weisen darauf hin, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gemäß §17 des Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes gekürzt ist und zwar um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat der Elternzeit. Was heisst das nun? Ist die Elternzeit genehmigt. Meines wissens kann er sie nach 2 Jahren eh nicht ablehnen aber ich möchte einfach sicher sein, nicht dass ich nachher Schwierigkeiten bekomme. Muss dazu sagen, ich hatte schon grosse Schwierigkeiten mit meinem Chef in der ersten Schwangerschaft. Bin gespannt was ihr dazu meint. Danke für eure Antworten. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss ja gar nicht zustimmen, sie haben einen Anspruch. Was er sagen will ist, dass Sie für jeden Monat, indem Sie komplett in Elternzeit waren, keinen Urlaubsanspruch haben. Liebe Grüße NB


cube

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Zustimmen muss er der Verlängerung ja nicht, wenn du volle 2 Jahre schon genommen hast. Er weist dich korrekter Weise aber darauf hin, dass du durch die Verlängerung eben auch weiter Kürzungen deines Urlaubes hast.


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