Lina82
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Fristen bei der Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber. Der errechnete ET war der 24.11., unsere Tochter kam aber am 05.11.2021 auf die Welt. Das Ende des Mutterschutzes verlängert sich ja um die Zeit, die unsere Tochter eher auf die Welt gekommen ist, dh um die 19 Tage. Verstehe ich das richtig? Hätte die Elternzeit spätestens eine Woche nach Geburt beim AG angemeldet werden müssen oder sind es die 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes (19.01.22)? Ich habe beide Aussagen erhalten. Welche stimmt? Die Anmeldung der Elternzeit habe ich leider erst am 20.11. an den AG versendet, weil ich von den 7 Wochen ausgegangen bin… Vielen Dank und viele Grüße Lina
Hallo, der Mutterschutz verlängert sich bei Ihnen. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass die EZ 7 Wochen vor Beginn der EZ angemeldet werden muss. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Du hast verlängerten Mutterschutz um die 19 Tage
Ani123
Der Mutterschutz endet am 19.01.2022. Spätestens am 21.11.2021 hätte die EZ mitgeteilt werden müssen. (7 Wochen vorher.) Sie haben es am 20.11.2021 gemacht. Somit 1 Tag früher und passend. Die Frage ist jetzt, wie haben Sie es an ihren AG versendet? Per Einschreiben? Ein Beweis dafür ist für sie vom Vorteil falls der AG später sagt, dass er nichts erhalten hat.
Andrea6
Wenn der Brief an den AG am 20.11. rausging ist das mehr als 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit - alles ok. Selbst bei Geburt am ET wäre es der 1. Dezember gewesen...
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