Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist, ob ich rechtlich verpflichtet bin, meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Die momentane Situation ist die, daß ich derzeit noch in Elternzeit (Tochter 1 Jahr) und nun wieder schwanger bin (17. SSW). Mein errechneter Entbindungstermin ist Anfang Mai 2007. Allerdings endet der Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber Ende Mai 2007, also vorraussichtlich im Mutterschutz und wird auch nicht verlängert. Aus persönlichen Gründen möchte ich ungerne von der neuerlichen SS erzählen. Bin ich dazu verpflichtet oder können sich sonstige Nachteile ergeben, wenn ich erstmal nicht erzähle, evtl. erst nach der Entbindung?
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich frage mich gerade, wie du deinem Arbeitgeber deinen immer dicker werdenden Babybauch verheimlichen willst. Da würde er bestimmt ankommen und sagen "'tschuldigung, Frau ... ich habe mir Sie gerade von der Seite angeschaut, und da gibt es eine Stelle, die sieht etwas erklärungsbedürftig aus...". LG
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