sonneenschein83
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in EZ (geburt 18.3.13) und habe 3 Jahre beantragt und genehmigt. Nach einem Jahr habe ich meine Arbeit auf 450€ angeboten. Nun habe ich den ersten vertrag vorliegen auf 450€ aber unbefristet! Normal muss dieser doch auf EZ befristet sein? Der vertrag hat sich auch jetzt erledigt da mein chef nun bittet ob ich schon mehr stunden komme. Jetzt ist meine Frage: 1. Habe Elterngeld für 1 jahr beantragt und bezogen, wird mir das nun rückwirkend gekürzt wenn ich nun zum 1.6.14 auf TZ anfange? 2. Muss dieser vertrag dann nun auf die EZ befristet sein(17.3.16)? Vielen dank fur ihre antwort mfg
Hallo, 1. Man sollte darauf achten, dass der Vertrag auf die EZ/ in sonstiger Weise befristet ist. 2. Sie fangen doch nach mehr als 14 Mo. wieder an zu arbeiten - warum soll das Auswirkungen auf das EG haben - nein, hat es nicht Liebe Grüße NB
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