Mitglied inaktiv
Hallo, folgende Frage: ich habe meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich schwanger bin und ihm angeboten, dass ich für 1 Jahr Elternzeit nehme, aber in dieser Zeit max. 30 Std. die Woche der Firma weiterhin zur Verfügung stehe. Mehr geht ja gesetzlich nicht. Die Betreuung des Kindes ist gewährleistet. Nun will mein Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag aus meinem Vollzeitarbeitsvertrag machen. Ist dies richtig? Eigentlich kann doch mein Arbeitsvertrag bestehen bleiben, da die 30 Std./Woche ja eine gesetzliche Regelung wegen der Elternzeit sind, oder? Ich würde ja Nachteile haben, wenn wir den Vertrag jetzt schon in einen Teilzeitarbeitsvertrag umstellen (Urlaubsanspruch etc.). Nach dem einen Jahr würde mein Mann noch 2 Monate zu Hause bleiben und erst danach würde ich Teilzeit arbeiten wollen (wahrscheinlich vormittags). Wäre es für mich nicht besser, wenn wir den Teilzeitvertrag erst abschließen nach meiner Elternzeit (bzw. ihn jetzt abschließen mit dem Datum nach der Elternzeit). Danke für Ihre Antwort, sumsebrumse81
Hallo, eine Änderung ist nur ok, wenn sie auf die EZ befristet ist - sonst ist der Vertrag dauerhaft geändert Liebe Grüsse, NB
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