gramaja
Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet im Sommer. ich bin in einem grösseren Bekleidungsgeschäft als Verkäuferin tätig, gelernt habe ich Einzelhandelskauffrau.Bervor ich schwanger wurde arbeitete ich Teilzeit in wechselnden Filialen der Firma,. Teilzeit bedeutete dass die geleisteten Arbeitsstunden zwischen 10 und 60 pro Woche schwankten, je nachdem wie ich gebraucht wurde bzw nach Arbeitsaufkommen .Auch die Zeiten zu denen ich eingesetzt wurde, schwankten stark, manche Filialen haben bis 22 h und länger geöffnet.In meinem Vertrag steht,, Flexibel innerhalb der Öffnungszeiten)"- bedeutet dies auch, dass man mir am Vorabend Bescheid geben kann, wann uns wo ich am kommenden Tag arbeiten werde oder kann ich darauf bestehen, beispielsweise in der Vorwoche den Einsatzplan zu erhalten? Mein Sohn wird von 7 h bis 16 h in die Kita gehen, mein Mann arbeitet ebenfalls zu unregelmäßigen Zeiten und wir müssen genaue Absprachen treffen, um die Betreuung unseres Kindes gewährleisten zu können, da auch keine Verwandtschaft in der Nähe ist. Danke im voraus
Hallo, Sie haben nur Anspruch auf die alten Bedingungen, deshalb würde ich mit dem AG reden, um etwas verbindlicheres festzulegen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Sprich mit Deinem Chef ob ihr eine Vereinbarung treffen könnt. Schriftlich ! Anspruch hast Du exakt auf Deinen alten Job. Der AG muss sich nicht nach den Betreuungszeiten richten. Wenn ihr keine Einigung finden könnt, bleibt Dir nur die Kündigung. War bei mir auch so.
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