Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten nach Elternzeit

Frage: Arbeiten nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe von Februar bis Juli 2003 bei meinem jetzigen Chef gearbeitet und bin im August in Mutterschutz gegangen. Da das 2. Kind innerhalb der 1. Elternzeit kam, war ich zwischenzeitlich nicht mehr arbeiten. Zwar hätte ich noch Erzeihungszeit bis Juli 2008 (also 3Jahre, die mein Chef auch genehmigt hat), aber da ich kein Erziehungsgeld mehr bekommen und wir das Geld brauchen, will ich ab Mai wieder bei ihm arbeiten. Als ich ihm das mitteilte sagte er, dass er mir dann am 1. Tag kündigen muss, weil er keine Arbeit für mich hat. Im Arbeitsvertrag sind die "gesetzlichen Kündigungsfristen" vereinbart. Darf er mich einfach so kündigen, denn eigentlich hätte ich ja noch bis Juli 08 Elternzeit und wenn ja, mit welchen Fristen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie einvernehmlich die EZ aufheben, kann er am ersten TAg wieder kündigen. Wäre es nicht besser, mit ihm zu klären, ob er im Juli Arbeit für Sie hätte u dann noch länger in EZ zu bleiben? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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danke für die rasche Antwort Frau Bader, doch mein Chef hat auch in den nächsten Monaten keine Arbeit für mich, das hat er mir mitgeteilt und ausserdem will ich schon jetzt arbeiten gehen, da wir das Geld dringend brauchen, denn die 300 Euro Erziehungsgeld sind diesen Monat letztmals gezahlt worden. Gibt es besondere Kündigungsfristen, wenn man aus dem Erz.-urlaub zurück kommt? Danke


Mitglied inaktiv

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inzwischen wäre ich auch eine Geahaltsstufe höher gestiegen. Habe ich jetzt Anspruch auf das höhere Gehalt, obwohl ich 4 Jahre im Erz.-urlaub war oder zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Jahre oder die Betriebszugehärigkeit? Hätte ich Anspruch auf eine Abfindung?


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