Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeiten nach Elternzeit

Frage: arbeiten nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Elternzeit geht bis zum 6.9.08. Ich hatte einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Montag bis Donnerstag 4,5 Stunden ges. 18 Stunden/Woche. Die kleine kommt im September in Kindergarten bis 13.45 Uhr. Heute war ich bei mein Arbeitgeber u. ich darf nicht als Teilzeit arbeiten. Da sind auch andere Mütter die Teilzeit arbeiten. Firma hat 200 Mitarbeiter. Ich soll im September als Vollzeit arbeiten oder nicht. Ich hab auch gesagt ich würde auch jeden Tag kommen 6 Stunden, 30 Stunden/Woche, wurde abgelehnt, nicht unter 40 Stunden. Habe gesagt ich würde auch in ähnlichen anderen Positionen arbeiten, nein unter 40 Stunden auch nicht. Kein bisschen entgegengekommen. Was kann ich tun?? Was soll ich machen??? Ich muß bis ende nächste Woche Bescheid sagen. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehen Sie den offiziellen Weg. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das würde ich mir vom AG schriftlich geben lassen (das nur VZ möglich ist und TZ abgelehnt wird) und dann damit zur Arbeitsagentur gehen. Lass dich nicht unter Druck setzen mit der Wochenfrist. Habt ihr einen Betriebsrat ? Lena


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