Mitglied inaktiv
Hallo, Meine Elternzeit läuft am 30.12. dieses Jahr aus. Für meine Tochter habe ich ab August diesen Jahres bis nächstes Jahr einen Vertrag abgeschlossen über eine Wichtelgruppe, d.h. sie geht 3 mal die Woche von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr dorthin. Mein Arbeitgeber hat über 200 Beschäftigte. Ich habe dort eine Festanstellung seid 1999. Nun meine Fragen, kann ich meinem Arbeitgeber auch fragen/schreiben, dass ich nur für 10 Stunden die Woche bei ihm arbeiten möchte? Geht das, habe ich darauf auch ein Recht oder nur ab 20 Std. die Woche? Die Arbeitsstelle ist in einem anderen Ort und da ich nebenbei noch studiere kann ich mehr Stunden nicht aufbringen. Wenn er verneint, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Januar 2008? Müsste ich dann selber kündigen? Eine Halbtagsstelle kann ich zeitlich nicht antreten. Wenn ich einen Minijob dieses oder nächstes Jahr mache, wird mir dann das evtl. Arbeitslosengeld gekürzt bzw. gestrichen? Oder falls ich dieses Jahr noch einen Minijob anfange, wird von den € 400,00 das Arbeitslosengeld berechnet? Dann habe ich noch von vor der Schwangerschaft(in dem Jahr) 29 Tage alten Urlaub? Verfällt dieser oder kann ich mir diesen auszahlen lassen? Danke für Ihre Antwort Lieben Gruß
Hallo, ein Anspruch für 10 Std.gibt es nicht. Wenn der AG nicht zustimmt u Sie es anders nicht gereglt kriegen, müssen Sie kündigen.Sie erhalten dann aber auch nur anteilig ArbGeld. Übriger Urlaub wird ausgezahlt, wenn er wegen Beendigung des Vertrages nicht mehr genommen werden kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Eine Frage kann ich Dir vorab definitiv beantworten: Arbeitslosengeld I bekommst du nicht. wenn Du keine 15 Std./Woche arbeiten kannst, steht es Dir auch nicht zu. Gruß
Ähnliche Fragen
Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?
Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...
Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse