Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten in Elternzeit

Frage: Arbeiten in Elternzeit

Nika87

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Hallo Frau Bader, ich schilder Ihnen kurz meine Situation. Ich beziehe auf mein Sohn der am 29.April 2021 geboren ist Elterngeld Plus. Seid 1.1.2021 gehe ich einer 450 Euro Beschäftigung nach. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir ab 1.1 2022 eine Atraktive Arbeistelle auf 75 % angeboten der ich gerne nachgehen würde. Welche Möglichkeiten hab ich bezüglich Elterngeld ? Was würde sich im meinem Fall am meisten lohnen? LG Dominika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weiter in EG Plus arbeiten und sich zum ersten Geburtstag das resteliche EG auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


Nika87

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Danke für die schnelle Rückmeldung. Muss ich der Elterngeldstelle bis mein Sohn 12 Monate alt ist mein Arbeitsvertrag sowie monatliche Abrechnung schicken? Reicht das wenn ich selber schreibe das ich dass restliche Geld nach dem ersten Geburtstag ausgezahlt bekommen möchte oder wie muss ich da vorgehen? Leider ist wegen momentanen Corona situation die Elterngeldstelle nicht erreichbar und ich kenne niemanden der mir die Fragen beantworten kann. Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Hilfe. Mfg


Mitglied inaktiv

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Vorsicht.... Änderst du nachträglich in Basis EG wird jeder Verdienst angerechnet ohne Freibetrag! Und lässt du egplus laufen, hast du einen höheren Freibetrag. Ich würde erst nach dem 1. Geburtstag die Stunden erhöhen. Dann mitteilen das du umwandelt und nur die 450€ werden angerechnet Du musst alle Lohn Abrechnungen einreichen.


Nika87

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Ich kann nicht erst ab den ersten Geburtsjahr die Stunden erhöhen. Die Stelle die ich machen möchte ist schon bereits ab 1.1.2022 frei. Keiner wird auf mich so lange warten. Mfg


Mitglied inaktiv

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Ja dann wirst erhebliche abzüge beim EG haben.... Dann lass egplus wegen dem höheren Freibetrag weiterlaufen


Nika87

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Ok danke


Felica

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Fr. Bader Antwort ist falsch. Bitte halte dich an den Rat das EG plus weiter laufen zu lassen.


Mitglied inaktiv

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Ja deshalb ja auch meine Antwort. Dojii antwortet meist auch so, dass dann rückwirkend in Basis vor dem 1. Geburtstag umgewandelt wird. Der Rat egplus in Basis zu wandeln ist nur ratsam, wenn man vor dem 1. Geburtstag nicht arbeitet, sondern erst ab 13. Lebensmonat


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