Frage:
Arbeit und jobcenter
Hallo
Ich möchte mal gerne eine Frage von meiner Freundin stellen...
Es geht darum das sie arbeitet "Fest" und ihr Mann nicht deswegen bekommen die hilfe vom Jobcenter...
Da sie jetzt schwanger ist und heute den den Zettel wielange sie in Elternzeit gehen möchte bekommen hat...
Wollte sie gerne wissen dass wenn sie die 3 jahre nimmt ihr das Jobcenter hilft mit dem Lebensunterhalt...
von
Yasso
am 15.05.2018, 00:08
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Arbeit und jobcenter
Hallo,
das halte ich für problematisch.
Es geht nicht, dass er zu Hause bleibt auf Kosten des Jobcenters und sie nunmehr zu Hause bleibt, um das Kind zu versorgen.
Das wird der Jobcenter nicht mitmachen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2018
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Arbeit und jobcenter
Ihr Mann ist schon auf Staatskosten Zuhause und kann das Kind betreuen. Sie kann arbeiten gehen, wenn der Mann offenbar damit rechnet keine Arbeit zu finden im nächsten Jahr.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 15.05.2018, 08:08
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Arbeit und jobcenter
Wieso sollte ihr der Staat bzw. alle anderen Steuerzahler Geld schenken um 3 Jahre zu Hause zu bleiben, wenn es einen Vater gibt, der eh zu Hause ist?
Nein, sorry. Wenn beide zu Hause bleiben wollen, können sie das gerne tun. Aber ganz sicher nicht auf Staatskosten.
von
cube
am 15.05.2018, 09:02
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Arbeit und jobcenter
Er ist vor einem jahr aus dem Ausland nach deutschland gekommen und muss bis weiß ich nicht nächstes jahr ein Intigrationskurs besuchen und dann würde er sofort auf arbeitssuche gehen...
Also bekommt die Mutter probleme wenn sie jetzt die 3 jahre nimmt oder was sollte sie jetzt ankreuzen?
von
Yasso
am 15.05.2018, 09:04
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Arbeit und jobcenter
Ist das Kind denn schon geboren?
In der Schwangerschaft braucht sie sich jetzt noch nicht auf die Dauer der Elternzeit festlegen.
von
Himbeere2008
am 15.05.2018, 09:28
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Arbeit und jobcenter
Nein das Kind ist erst nächsten Monat da sie muss aber diesen Zettel jetzt ausfüllen und da steht drinne wie lange sie in Elternzeit gehen möchte damit die kk und der Arbeitgeber das wissen...
Welche Mutter möchte 8 Wochen nach der Entbindung arbeiten gehen?!...
Versteht mich nicht falsch Arbeiten möchte sie aufjedenfall wieder nur möchte sie auch eine Zeit mit ihrem baby verbringen...
Deswegen weis nicht was sie jetzt da ankreuzen soll und sie hat sich ein termin beim jobcenter genommen zur Beratung nur hat sie den erst in 2 wochen
von
Yasso
am 15.05.2018, 09:50
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Arbeit und jobcenter
Wenn Sie mindestens 2 Jahre nimmt, kann sie auf 3 Jahre verlängern ohne das der Arbeitgeber zustimmen muss. Sie hat aber die Möglichkeit dann zb Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten wen das Geld nicht reicht und hat Kündigungsschutz.
"Wenn Sie ein Kind bekommen, haben Sie als Mutter (und auch als Vater) Anspruch auf Elternzeit. Für Elternpaare stehen insgesamt 36 Monate Elternzeit zur Verfügung, die Sie inzwischen recht flexibel nutzen können. Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes müssen somit nur zwölf Monate Elternzeit beansprucht werden. Die verbliebenen 24 Monate Elternzeit können dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Beanspruchen Sie allerdings nicht mindestens 24 Monate der zustehenden Elternzeit mit dem ersten Antrag am Stück, bedarf es bei einem späteren Antrag für die verbliebene Zeit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Beim Erstantrag kann Ihnen die Elternzeit in aller Regel nicht verwehrt werden, bei Folgeanträgen bestehen hingegen durchaus Gründe für eine Nichtzustimmung."
von
Soie
am 15.05.2018, 12:33
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Arbeit und jobcenter
Das erste Jahr wo sie EG bekommt wird das Amt es wahrscheinlich mitmachen. Danach wird sie wohl mindestens in TZ arbeiten müssen. Bis dahin sollte der Mann ja auch Fuss gefasst haben. Wenn es über das Amt in einer Maßnahme steckt kann er das Kind ja nicht betreuen.
Rar wäre also 2 Jahre ez anzumelden mit tz im zweiten Jahr. Kann sie in den nächsten Tagen mit der Amt so klären weil dem AG muss sie sich erst eine Woche nach Geburt verbindlich festlegen.
von
Felica
am 15.05.2018, 16:58