Mitglied inaktiv
Ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub. Eine Kündigung meines Arbeitgebers habe ich bereits erhalten, welche vor dem Arbeitsgericht als nichtig erklärt wurde. Mein Arbeitgeber hat mich nicht wieder bei der Sozialversicherung angemeldet. Laut Arbeitsvertrag gibt es eine jährliche Lohnerhöhung von 300,00 DM.Wie bin ich im dritten Jahr des Erziehungsurlaubs krankenversichert? Gelten die Lohnerhöhungen auch für die Jahre, die ich im Erziehungsurlaub bin? Welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dass mich mein Arbeitgeber noch dem Erziehungsurlaub weiter beschäftigt (Firma ist umgezogen, AG reagiert nicht auf schriftliche Anfragen)? Danke für Ihre Antworten Albena
Hallo, Sie haben ein umfassendes Problem, ich rate Ihnen, einen Anwalt einzuschalten. Im 3. Jahr sind Sie auch beitragsfrei KK versichert. Gruß, NB
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