Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit mit Chemikalien nach Elternzeit

Frage: Arbeit mit Chemikalien nach Elternzeit

AS-1986

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Hallo, Ich bin momentan in der Elternzeit und gehe auch Teilzeit arbeiten. Da ich mit Chemikalien arbeite wie zB Ethidium Bromid, und immer noch stille, weiß ich, dass ich damit nicht arbeiten darf. Meine Frage lautet; was ist wenn ich mein Kind länger als ein Jahr stillen möchte? Muss ich nach der Elterzeit abstillen? Oder bin ich von der Arbeit mit deise Chemikalien befreit? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die im Mutterschutzgesetz genannten Beschäftigungsverbote gelten, bis auf wenige Ausnahmen, auch für stillende Mütter.Der Arbeitgeber kann Sie als so auf einer um gefährlichen Arbeitsplatz umsetzen oder Sie erhalten ein Beschäftigungsverbot. Nach meiner Kenntnis gibt es hierfür keine festgelegte Höchstdauer. Aber fragen Sie doch bitte noch mal im Forum von Biggi Welter, die ist da Spezialistin. Liebe Grüße, NB


Kita25

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Wenn du mit Chemikalien arbeitest und noch stillst. Bist du sicher dass du kein beschäftigungsverbot bekommst. Wie war es in der ss. Hast du da gearbeitet? Denn meiner Meinung gefährdest du dich und dein Kind. Informier dich mal am besten beim Gewerbeaufsichtsamt .


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