Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit in Elternzeit

Frage: Arbeit in Elternzeit

aure

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Guten Dank vielen Dank für Ihre frühere Antworte. Ich bin selbständige und in Elternzeit. Wenn ich weniger als 30 Stunde arbeiten, soll ich mein Familie und Soziales Zentrum informieren? Vielen Dank Aurélie


Mitglied inaktiv

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Nicht wie viele Stunden du arbeitest musst Du melden sondern den Verdienst - falls du die Elterngeldkasse meinst mit dem Zentrum. Und da eben JEDEN Euro den Du verdienst, die prüfen dann ob Du dadurch mehr als 300 € Mindestsatz bekommen würdest und verrechnen dann Gehalt und Elterngeld. Und da du mit Elterngeld auf jeden Fall eine Steuererklärung machen musst, fliegt das dann spätestens auf. Wenn Du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest hast Du keine Elternzeit mehr. Die hast Du zwar eh nicht als Selbstständige, aber die 30 Std gelten auch für das Elterngeld. Und wenn Du der Elterngeldkasse den Verdienst meldest, werden die auch schauen wie viele Stunden du arbeitest.


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