Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit in der Schweiz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit in der Schweiz

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Ich arbeite in der Schweiz, bin aber Deutsche und lebe in Deutschland. In der Schweiz besteht kein Anspruch auf Mutterschutzurlaub vor der geburt. Ich bin in der 21 SSW und fühle mich einfach nicht super wohl, bin aber nicht krank. Zudem mache ich einen Aushilfsjob da ich normalerweis als Flight attendant arbeite und im moment nur im Büro bin und eigendlichnicht gebraucht werde. Gibt es irgendeinen Weg, dass ich nicht mehr Arbeiten muss? Ausser krank geschrieben zu werden? Vielen Dank Christine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Christine, dazu gibt es sogar BAG-Urteile (BAG AP 6). Liegt der Arbeitsort im Ausland, greift das deutsche Muterschutzgesetz auch dann nicht, wenn AG und AN im Inland wohnen, es sei denn, es handelt sich um eine vorübergehende Entsendung oder das Arbverh. ist vertraglich dem deutschen Gesetz unterstellt. Was für Sie in der Schweiz gilt, weiß ich nicht, ich kann nur sagen , daß es ein internationales Übereinkommen gibt, wonach gerelt ist, daß Frauen in der SS schützenswert sind. Aber das alleine hilft nicht, erkundien Sie sich bei einem schweizer RA oder dem dortigen Jugendamt (oder was es dort vergleichbares gibt). N. Bader


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