Neelie
Hallo Frau Bader. Ich habe ein Problem bezüglich meiner Elternzeit. Hatte nach der Geburt meines Sohnes Eltetnzeit für 3 Jahre eingereicht. Da mein Partner aber keinen Job findet habe ich am 26.Juni einen Antrag auf Verkürzung gestellt welcher auch genehmigt wurde. Nun weiß ich seit knapp einer Woche das ich wieder schwanger bin...5+2. Muss ich den Antrag nun wieder zurück ziehen? Arbeiten wird mir mein FA nicht erlauben, letzte SS war schon eine RidikoSS. Oder erst mal abwarten ob alles gut geht und dann beim Arbeitgeber melden? Der muß doch denken das ich ihn verarschen will dabei war es nicht.geplant. Aber zeitlich ist das ja schon ein dummer Zufall. Was wûrden Sie mir raten? LG
Hallo, hingehen u es ihm erklären. Nicht zurückziehen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Warst Du dann krankgeschrieben oder ein BV ? Auf keinen Fall zurückziehen, jede Schwangerschaft ist anders und wenn Dein Partner arbeitslos ist jedes Einkommen wichtig. Ziehst Du zurück hast Du keinen Cent. Wirst Du krankgeschrieben immerhin Krankengeld dann später.
Neelie
Hatte in der letzten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und auch mein AG (Altenheim) beschäftigt keine schwangeren. Es wären knapp 10 Wochen zwischen eigentlichen Arbeitsbeginn und neuem Mutterschutz. Befürchte nur das es mir keiner glaubt das es sich unwillkûrlich so überschnitten hat. Habe zwar mündlich über einen Monat davor über eine Kollegin schon anfragen lassen aber wer weiß wie das ausgelegt wird.
Sternenschnuppe
Dann beende ganz legal Deine Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz. Elterngeldtechnisch wirst Du wohl eh nur den Mindestsatz bekommen. In welcher Woche bist Du denn jetzt und vor wie vielen Wochen hast Du darum gebeten eher wieder arbeiten zu können ? Der Frauenarzt wird ja sonst auch bestätigen können wann die Schwangerschaft festgestellt wurde.
Mitglied inaktiv
Wenn Du am 26ten die verkürzung eingereicht hast, und jetzt in der 6ten SSW bist, dann ist doch eh alles paletti. Am 26ten konntest du schon rein rechnerisch nicht wissen das du wieder schwanger bist. In der regel läßt sich ja eine Schwangerschaft erst in der 5ten/6ten Woche feststellen. Würde das dem AG in Ruhe erklären.
Neelie
Rein rechnerisch müßte ich 5+2 sein. Laut dem beginnt mein Mutterschutz Ende Januar. Mitte November müsste ich wieder arbeiten, sprich da endet die Elternzeit von Kind 1. Soweit ich heraus gelesen habe sind die Monate wohl doch relevant für die Elterngeldberechnung. Würde ich verzichten hätte ich drei Monate die mit null angerechnet werden würden...wäre schon ein Unterschied da die anderen Monate vor dem Mutterschutz meines ersten hinzugerechnet werden wegen jetziger Elternzeit. Den schriftlichen Antrag habe ich vor fast drei Wochen gestellt. Seit nicht ganz einer Woche weiß ich von der SS. Werde erst mal sehen was der FA sagt..,man weiß ja nie ob es gut geht. Danke
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