Tanja26
Hallo, ich möchte 2 Jahre Elternzeit (EZ) beantragen. Im 2. Jahr möchte ich Teilzeit (TZ) (30 h) in meinen Job zurück. Muss ich das bereits verbindlich mit Beginn der EZ beantragen oder erst die 7 Wochen vor Beginn der TZ? Mein Chef möchte das ich mich jetzt schon festlege. Aber das Kind ist noch nicht mal da. Ich weiß doch noch gar nicht ob wirklich alles kommt wie geplant. Und Frage 2: Angenommen das klappt alles mit der TZ in EZ und die 2 Jahre sind rum. Muss ich dann - sofern ich weiter TZ machen möchte - TZ neu nach dem TZ Gesetz beantragen? Kann mein Chaf sagen "so, 2 Jahre sind rum. du musst wieder Vollzeit arbeiten." Dankeschön!!
Hallo, 1. Sie müssen sich jetzt rechtlich noch nicht festlegen, auf der anderen Seite kann man ja auch verstehen, dass der Chef Planungssicherheit möchte. 2. Dann kann man eine Verlängerung der Elternzeit mit einer Verlängerung der Teilzeit beantragen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
1. Nein, du musst dich nicht verbindlich festlegen! Schreib doch sowas wie: Ich habe vor, so und so zu arbeiten, und so ca 4 Monate vor Beginn der TZ werden der Chef und ich konkrete Gespräche darüber führen 2. Wenn die 2 Jahre rum "sind" und du weiter EZ haben wolltest, musst du dich spätestens 7 Wochen vorher beim AG melden (wobei ein Gerichtsurteil sagt, dass es keine Frist zu beachten gibt). Weil du währenddessen aber auch TZ machen möchtest, denke ich, solltest du dich ca 3 Monate vor dem 2. Geburtstag an den AG wenden. Die EZ bis zum 3. Geburtstag kann der AG nicht ablehnen, die TZ schon eher (aber auch nur bedingt). Gruß Sabine
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