Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Frage: Antrag "Teilzeit in Elternzeit" - Änderungen/Rückzug inwieweit möglich?

Liliane

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Hallo! Wenn ich - in diesem Fall bereits ein Jahr im Voraus - einen Antrag auf "Teilzeit in Elternzeit" bei meinem AG stelle und dieser bewilligt wird, inwieweit habe ich anschließend (im Laufe des Jahres, d.h. vor Wiedereinstieg) rechtlich noch die Möglichkeit, Änderungen vornehmen zu lassen (z.B. die wöchentliche Stundenzahl zu verringern/erhöhen) oder notfalls sogar den Antrag wieder ganz zurückzuziehen? Hintergrund des so früh zu stellenden Antrags ist eine Kreditanfrage bei einer Bank, welche eine Bescheinigung haben möchte, dass ich in rund einem Jahr wieder Einkommen beziehe. Ich finde einen so frühen Antrag jedoch etwas heikel, da wir noch gar nicht genau wissen, wie sich die nächsten Monate entwickeln werden und ob ein Wiedereinstieg zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich passt/möglich für mich ist? Oder würde es erfahrungsgemäß auch alternativ ausreichen, wenn mein AG nur bescheinigt, dass ich einen bestehenden/unbefristeten Arbeitsvertrag und im Rahmen der Elternzeit einen Anspruch auf TZ in EZ habe (großes Unternehmen), sodass sie mir ab Sommer nächsten Jahres auf jeden Fall einen entsprechenden Wiedereinstieg gewährleisten können? (Sofern das Unternehmen da mitgehen würde, natürlich) So könnte ich mit meinem TZ-Antrag noch etwas warten. Ich danke Ihnen im Voraus. Liliane


cube

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Hallo! Ob eine Bescheinigung über einen wie auch immer gearteten Job der Bank ausreicht, musst du bei der Bank nachfragen. Diese entscheiden ja selbst, welche Sicherheiten sie verlangen. Mir als Bank würde es nicht reichen, da die Möglichkeit auf einen TZ-Job in der EZ ja nicht heißt, dass dieser von dir auch tatsächlich angetreten und entsprechend entlohnt wird. Bzgl. der Änderungen im Nachhinein: einen Anspruch auf nachträgliche Änderungen hast du nicht. Der AG stimmt dem Erst-Antrag zu und es wird ein entsprechender TZ-Vertrag oder Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag aufgesetzt. Eine Änderung wäre wie neuer Antrag, der dann auch abgelehnt werden könnte. Zurückziehen geht - aber achte darauf, dass ausdrücklich du nur den TZ-Vertrag/Zusatzvereinbarung kündigst! Bedenke aber auch, dass dein AG das evt. nicht so toll findet, da er sich ja auf dich eingestellt hat und kurzfristig eine neue Lösung finden muss. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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ich sage es mal so, wenn ihr den Kredit nur dann bewilligt bekommt wenn du TZ innerhalb EZ arbeitest, dann würde ich mir das mit dem Kredit gaaaannnnnnzzzz genau überlegen. dann ist die Finanzierung nämlich eh schon eine knappe Kiste welche ihr nur packt WENN Du eben auch arbeitest.


Liliane

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Nach einer Fremdeinschätzung unserer finanziellen Lage habe ich zwar nicht gefragt ;-), trotzdem möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es trotz relativ stabiler Finanzen Probleme bei einer Finanzierungsanfrage geben kann, wenn ein Partner noch in EZ ist. Es kommt halt immer auf die Perspektive an - die der Bank sieht halt (berechtigterweise) an entscheidenden Punkten etwas anders aus.


Mitglied inaktiv

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EG ist nicht pfändbar, daher super, wenn sich überhaupt eine Bank findet und wie heute schon jemand trefflich schrieb: Wir sind hier nicht bei einer Lebensberatung ;-) Ich habe der Bank erzählt, ich gehe nach dem Mutterschutz wieder direkt arbeiten, obwohl ich wusste das ich ein Jahr Zuhause bleiben werde. Habe mich eben spontan umentschieden. Klar war uns, die Bank interessiert es überhaupt nicht, solange wir unsere Hausrate zahlen. Ein Jahr ist nun fast um, es war locker finanzierbar. Muss doch jeder für sich entscheiden.


Liliane

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Danke für Deine Antwort. Musstest Du dafür trotzdem noch etwas von Deine AG einreichen? Also eine Bestätigung, dass Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst?


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