Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Elternzeit

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Hallo Nicola Bader, ich bin mit meinem 1. Kind schwanger (Beginn Mutterschutz 22.Mai) und mache mit Gedanken zum Antrag der Elternzeit. Wie lange vorher muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wielange ich in EZ gehen möchte und ab wann beginnt diese, mit der Geburt des Kindes oder mit Ablauf des Mutterschutzes? Und wie ist das mit Arbeiten im EZ, kann ich das gleich mit beantragen? Danke, lg Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frist ist 7 Wo. vorher, die EZ beginnt mit der Geburt - es sei denn, man beantragt etwas anderes. Zur Planung des AGs ist es sinnvoll, gleich die EZ mit zu beantragen, man muss es aber nicht. Ausserdem muss man sich für mind. 2 J. festlegen, wenn man ANspruch auf Verlängerung haben will. Liebe Grüsse, NB


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