Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Elternzeit/ Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Elternzeit/ Mutterschaftsgeld

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Hallo Frau Bader, wir erwarten Ende Oktober unser drittes Kind. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für unser zweites Kind (endet Anfang Januar 2011). Wann muss ich den Antrag auf Elternzeit für Kind Nr. 3 beim AG stellen und was passiert mit der sich überschneidenden Elternzeit? Ist es richtig, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalte, da ich mich in Elternzeit für Kind Nr. 2 befinde? Welche Meldung muss meinerseits an AG und KK erfolgen? Ich bin etwas verunsichert, da ich damals zwischen Kind Nr. 1 und 2 gearbeitet habe und die Situation sich dadurch anders darstellte. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung, halunki


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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