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Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe ab 01.11.05 in Mutterschutz, mein vss. ET ist der 13.12.05. Ich möchte im Anschluss daran erst einmal 2Jahre Elternzeit (EZ) nehmen. Während dieser EZ möchte ich auf 400€-Basis (Minijob) arbeiten, damit ich lt. dem Erziehungsgeldrechner das volle Erziehungsgeld erhalte (mein Partner, wir sind unverheiratet, verdient nur zur halben Stelle.). Meine Fragen hierzu: 1. Wann übergebe ich in welcher Form und mit welchem Wortlaut dem AG die Anmeldung zur EZ? Gibt es da evtl. Musterbriefe? 2. Mein AG und ich haben bereits mündlich besprochen, dass ich gerne in der EZ auf 400€-Basis weiterarbeiten kann/möchte. Einen Teil könnte ich auch von zu Hause erledigen (Internetfirma). Sollte ich einen Zusatz zum bestehenden AV aufsetzen lassen? Was sollte beachtet werden? 3. Lt. der Broschüre "Mini Jobs" der Bundesknappschaft steht dort geschrieben, dass Einkünfte aus 400€-Minijobs während u.a. der EZ nicht zusammengerechnet werden, sofern das Entgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400€ beträgt. Heißt das, dass ich zwei Minijobs ausführen darf und diese beitragsfrei bleiben, wenn ich bei beiden zusammen nicht über 400€ komme? Käme dann nur dieser zur Rechnung in Bezug auf das Erz.geld, der über 400€ steigt? 4.Kann ich zwei MiniJobs beim selben AG ausführen? Entschuldigen Sie bitte die Fülle meiner Fragen. Vielen herzlichen Dank im Voraus, dass Sie sich für die Beantwortung Zeit nehmen. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ihre Anfrage geht über ein hier zugelassenes Posting hinaus und ich darf deshalb nicht unentgeltlich antworten! Gruß, NB
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