Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

antrag auf Elternzeit bei Zwillingen falsch formuliert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: antrag auf Elternzeit bei Zwillingen falsch formuliert

molly123

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...das ich nach der Geburt meiner Kinder und Ablauf der Msf für 2 Jahre bis zum.... meine Elternzeit beanspruchen werde. Hätte 6 Jahre anspruch. Nach meinen schreiben wären das 4 Jahre. Wie kann ich die 2 weiteren Jahren im Anschluss verlängern. Könnten sie mir bei der Formulierung helfen. Noch eine Frage: Kann man im ersten schreiben für den Arbeitgeber für Kind1 12 Monate und für Kind2 12 Monate beantragen, so das man die restlichen 24 Monate je Kind später aufteilen kann. Ich hoffe es verständlich erklärt zu haben. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann nicht zweimal EG bekommen, sondern bekommt für das zweite Kind nur den Mindestbetrag von 300 € dazu. Ansonsten sollte man, falls es um EZ gehen, danach immer für ein Kind EZ beantragen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Da gibt es mehrere Möglichkeiten um die 3 Jahre pro Kind voll auszuschöpfen. Die 3 Jahre EZ pro Kind kannst du bis max. 8.Geburtstag des Kindes nehmen und bsp. auch nur monatsweise. Um das volle EG bei Zwillinge auszuschöpfen und da dieses nur bis zum 14.Monat gezahlt wird musst du in der Zeit einmal die EZ für das Kind wechseln, denn pro Kind gibt es max.12 Monate EG pro Elternteil. Bsp. kann der KV auch bis zu 14 Monate EG beziehen, wenn er das andere Kind angibt. Ihm stehen wie auch dir pro Kind 3 Jahre EZ zu. Wenn ihr beide EG für 14 Monate beziehen möchtet dann wäre das eine Möglichkeit. KM. 1.Kind 1.-12.Monat. 2.Kind 13.+14.Monat KV. 1.Kind 13+14.Monat. 2.Kind 1.-12.Monat. Nimmt er bsp. zeitgleich mit dir EG für 1.Kind, so verkürzen sich da die Monate für EG. Daher immer gut drauf achten, besonders auch bei der EZ, für welches diese beantragt wird. Wenn du gesamt 4 Jahre EZ nehmen möchtest wäre das eine Möglichkeit. 1.Kind. 1.-12.Monat & 36.-48.Monat 2.Kind. 13.-36.Monat So würden pro Kind noch 1 Jahr EZ verbleiben. Im übrigen bekommt ihr zum EG noch den Geschwisterbonus in Höhe von 10% des EG für das Geschwisterkind (in eurem Fall der Zwilling).


mellomania

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du nimmst ein jahr kind 1, danach 1 jahr kind2, dann hast du pro kind noch zwei jahre übrig. ob du die übrigen vier dann direkt beantragst oder später ist dir überlassen. bedenke, dass du so beantragen musst, dass diese vier jahre bzw. der rest an sich einen tag vor dem 8. geburtstag enden. also wenn du nach den zwei jahren arbeiteen willst ohne elternzeit musst du die vier restjahre am 4. geburtstag der kinder beantragen. dein vollzeitvertrag bleibt aber nur solange stehen, wie du IN elternzeit arbeitest. daher überlege, ob du nach den 2 jahren nicht direkt mit ez weitermachst un in dieser eine tz :-)


Dojii

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Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. leider ist quasi alles im Bezug auf Elterngeld falsch, was im Beitrag vor mir steht. Man bekommt auch bei Mehrlingsgeburten nur EINMAL Elterngeld, spricht man hat nicht zweimal 14 Monate Elterngeld, sondern nur einmal 14 Monate, die man untereinander aufteilen kann. Eine Verteilung auf beide Kinder ist daher rechtlich gar nicht möglich - laut Elterngeldgesetz werden Mehrlinge wie ein Kind behandelt, man bekommt für jeden weiteren Mehrling nur pauschal den Mindestsatz an Elterngeld zusätzlich pro Monat gezahlt. Also bei Zwillingen + 300 (bzw. 150 bei EG Plus) Euro, bei Drillingen + 600 (bzw. 300) Euro etc. Außerdem bekommt man bei Zwillingen KEINEN Geschwisterbonus, da Mehrlinge wie schon gesagt im Elterngeldgesetz wie ein Kind behandelt werden. Um Geschwisterbonus zu bekommen muss man neben den Mehrlinge noch andere ältere(!) Kinder haben, die die Voraussetzungen erfüllen.


Felica

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Richtig, der Aufschlag nennt sich Mehrlingszuschlag. Hilfreicher Link: https://www.elternzeit.de/elternzeit-bei-zwillingen-berechnen/


Dojii

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Jap und genau deswegen gibt es die 10% Geschwisterbonus nicht zusätzlich auch nochmal oben drauf.


molly123

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Wollte nur wissen ob man 2x 12 monate pro kind beantragen kann, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers Danke Bis später.habe einen Termin


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