Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf befristete Verkürzung d. Arbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf befristete Verkürzung d. Arbeitszeit

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 10.08.2007. Somit habe ich ab dem 11.08.2007 wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Ich möchte meine Arbeitszeit zunächst befristet auf ein Jahr verkürzen. Wichtig für mich ist das die Verkürzung befristet ist und ich nach einem Jahr verlängern kann bzw. ggf. wieder die volle Stelle in Anspruch nehmen kann. Reicht ein formloser Antrag aus, in dem ich folgendes schreibe ? : Hiermit beantrage ich ab dem 11.08.2007 die Verkürzung meiner Arbeitszeit auf x Std./Woche zunächst befristet bis zum 10.08.2008. Vielen Dank im Voraus! Bennets Mama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sich doch einig sind, wo ist das Problem? Erst nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erneute eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Bindung von zwei Jahren eingeführt, damit die Arbeitgeberpersonalwirtschaftlich längerfristig planen können. Eine Ersatzkraft kann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden. Will der Teilzeitbeschäftigte seine Arbeitszeit wieder verlängern, hat er darauf keinen Anspruch. Nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit diesem Wunsch lediglich bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter stehen dem entgegen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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die arbeitszeitverkürzung musst du spätestens 3 monate (!!!) schriftlich beantragen. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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Ja,es ist alles mit dem AG abgesprochen. Wie gesagt, mir geht es nur um die Befristung der Verkürzung!


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