Mitglied inaktiv
Ich habe vor Beginn meiner dreijährigen Elternzeit etwas über 16 Monate gearbeitet. Am 3 November 07 endete meine Elternzeit durch Aufhebungsvertrag. In meinem ALG Bescheid wird die insgesamte Anspruchsdauer mit 263 Tagen festgelegt, also knappe 9 Monate. Ein Servicemitarbeiter der Agentur für Arbeit hat mir geraten Widerspruch wegen der Anspruchsdauer einzulegen, da die Elternzeit eine höhere Anspruchsdauer begründen würde. Gefunden habe ich im Internet, dass die Elternzeit für die Anspruchsdauer keine Rolle spielt, sondern nur die Zeit vorher. Was stimmt?
Hallo, sorry - das ist Sozialrecht, da bin ich kein Experte. Liebe grüsse, NB
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