Guten Tag,
A. erhält aus ihrem unbefristetem Arbeitsverhältnis ein Gehalt iHv runde 450 Euro sowie eine Übungsleiterpauschale iHv ca 200 Euro. Nun wird ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt und der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass A nur einen Anspruch auf die 450 Euro hat. Ist dies korrekt? Wenn nein, aus welchen §§ ergibt sich das Gegenteil?
Viele Grüße und alles gute an alleMütter!
von
maemgi
am 04.02.2019, 21:50
Antwort auf:
Anspruch aus Übungsleiterpauschale nebst 450€
Hallo,
was für einen Vertrag haben Sie? Die Übungsleiterpauschale ist doch nur steuerlich von Relevanz. Sie bekommen den Betrag X und davon kann man 2400 € als Freibetrag ansetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2019
Antwort auf:
Anspruch aus Übungsleiterpauschale nebst 450€
Hallo Frau Bader,
es handelt sich um einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlich anteiligen Arbeitszeit und Vergütung nach S11b TVöD.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
maemgi
am 05.02.2019, 14:02