Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit?

Frage: Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Eigentlich soll es ja den Rechtsanspruch auf Teilzeit geben während der Elternzeit (die bekannten Voraussetzungen (Betriebsgröße etc., 8 Wochen vorher Anspruch anmelden etc.) mal als erfüllt angesehen. Jetzt sagt mein AG, dass ich KEIN Recht auf Teilzeit habe (lt. Gesetzt "Anspruch auf Verringerung der alten Arbeitszeit"), weil er sagt, es gilt als "alte Arbeitszeit" nicht die VOR dem MuSchu, sondern die nach dem MuSchu, weil ich zwischen MuSchu und Teilzeit 2 Monate nicht gearbeitet habe. Diese Arbeitszeit ist Null Stunden, daher kein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit möglich, daher kein Rechtsanspruch auf Teilzeit. Ist das rechtens? Mein AG hat mir auch einen tollen Kommentar zum ErzGG geschickt, in dem genau das drin steht, ist aber "gerichtlich noch nicht überprüft". Gibt es schon Urteile zu diesem Sachverhalt? Danke U-Hörnchen


Mitglied inaktiv

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genau, ich hatte nach MuSchu noch 1 Monat Resturlaub, danach 1 Monat EU und wollte dann, wenn der Kleine 4 Monate alt war, in Teilzeit während EU wieder anfangen zu arbeiten. U_hoernchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das habe ich noch nie gehört und es ist doch auch Quatsch. Dann hätte ja keine Frau im EU einen Anspruch. Ich lese das auch nicht im § 15 BErzGG. Gruß, NB


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