Hallo, arbeite seit einigen Monaten in Teilzeit (50%, d. h. ca. 19 Std./Woche), das ist auch in meinem Arbeitsvertrag fest so geregelt. Nun bin ich schwanger und möchte gerne ein Jahr in beschäftigungsfreie Elternzeit gehen. In den Jahren 2 und 3 nach der Geburt möchte ich gerne bei meinem AG wieder Teilzeit arbeiten, möchte aber in Elternzeit bleiben (um 3 Jahre den Kündigungsschutz zu haben). Steht mir eine Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung zu, obwohl ich ohnehin vertraglich bereits nur Teilzeit arbeite? Ich würde generell die gleiche Stundenanzahl arbeiten wollen wie ohnehin in meinem Vertrag drinsteht. Oder müsste ich pro forma für einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit die Arbeitszeit ggü. meinem normalen Vertrag etwas reduzieren, z. B. auf 18 Std./Woche? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
von Penelopinchen am 25.07.2016, 10:55