Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Elternzeit

Frage: Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Elternzeit

ine1212

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Hallo Frau Bader, meine Sitution ist diese: ich war bis 31.12.2012 in Elternzeit, habe aber seit November bei meinem Arbeitgeber auf geringfügiger Basis gearbeitet. Am 7. Januar bin ich wieder in Vollzeit eingestigen. Meine Tochter ist leider am 14. Januar erkrankt und somit bin ich eine Woche zu Hause geblieben und war auf sie krank geschrieben. Nun hat mein Arbeitgeber automatisch meinen Lohn von Dezember an die Krankenkasse weiter geleitet, aber ab Januar hab ich das 8fache verdient und die Krankenkasse legt den Vormonat als Berechnungsgrundlage zu Grunde. Auf Anfrage hat mein Arbeitgeber meinen fiktiven Lohn für Januar an die Krankenkasse weiter geleitet, damit diese das Kinderkrankeneld neu berechnen kann. Doch diese stellt sich quer. Ist das rechtens? Ich habe dadurch mehrere Hundert Euro Verlust... Lohnt es sich rechtliche Schritte ein zu leiten? Was wäre gewesen, wenn ich während meiner Elternzeit nicht auf geringfügiger Basis gearbeitet hätte? Dann hätte ich wohl gar keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, nur weil mein Kind gleich in der 2. Arbeitswoche erkrankt ist??? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!! LG Ines


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts jedoch nicht übersteigen. Einmalige Zahlungen der letzten 12 abgerechneten Monate, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt. Deshalb würde ich Widerspruch einlegen Liebe Grüsse, NB


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