Lilisu
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 26.2.2012 zur Welt, ich war bis zum 31.7.2014 in Elternzeit, an diesem Tag endete auch mein Arbeitsverhältnis. Am 22.11.2014 kam meine zweite Tochter zur Welt, seitdem arbeite ich noch nicht. Meine Frage.. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank vorab.
Hallo, stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Dann haben Sie anteilig (im Rahmen der möglichen Stunden) Anspruch Liebe GRüße NB
Sternenschnuppe
Wie viele Stunden in der Woche kannst Du denn arbeiten und Kinderbetreuung nachweisen ?
Lilisu
Inwiefern spielt das alles ne Rolle? Kenne mich damit nicht aus.. ... Wenn ich ne Stelle bekomme, erstmal 20Std denk ich.
Sternenschnuppe
Das ist die Bedingung um ALG1 zu bekommen. Dass Du nachweist dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung zu stehen. Sonst gibt es nix. Daher die Frage. Du bekommst es anteilig anhand der Stunden die Du anbietest. Hast Du durch Vollzeit 4 Stunden einen Anspruch auf 1000€ erworben, dann bekommst Du 500€ wenn Du 20 Stunden anbietest.
Lilisu
Ach so, ja klar.. wenn ich den Antrag stelle, stehe ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wusste nicht wie das gemeint war.
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