Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf arbeitslosengeld??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf arbeitslosengeld??

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader!! Erst möchte ich ihnen den Sachverhalt kurz erläutern!! Also ich arbeite bis heute als halbtagskraft als Krankenschwester mit einem befristeten Vertrag bis ende nächsten Monat!! Nun bin ich schwanger geworden und habe dies auch fairniss halber meinem arbeitgeber mitgeteilt, wodurch natürlich prompt der mündlich zugesagte unbefristete vertrag aufgelöst wurde! Ich bin verheiratet und mein mann arbeitet , wir haben erst letztes jahr gebaut!! Meine frage ist nun, steht mir in meinem Fall Arbeitslosengeld zu, da ich ja mit sicherheit in der nächsten zeit keine anstellung in einem anderen betrieb mehr finden werde!! ich bedanke mich herzlich und wünsche ihnen noch einen schönen rest sonntag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab Beginn übernächster Monat steht Ihnen ArbGeld zu, wenn Sie 12 Mo. eingezahlt haben u dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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HI... also wenn Du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, hast Du auch Anrecht auf ALG... Wenn das Kind da ist, muß Du nachweisen können, das Du Kinderbetreung hast, während Du arbeiten würdest... Viel Glück LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Das kommt drauf an wie lange du vorher gearbeitet hast, denn danach richtet sich ob du genügend Anwartschaftszeit erworben hast. Bei einem jahr arbeiten sinds gleube 6 Monate und wenn du 2 Jahre am Stück gearbeitet hast sinds glaube 12 Monate, mehr gibts eh nicht. Du musst dich nun aber schnellst möglich auf dem Arbeitsamt melden, denn normal muss man das 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages, spätestesn 3 tage nach erhalt der Kündigung oder eben nach Kenntniss des zurück gezogenen unbefristeten Vertrages. Allerdings hätte ich an deienr Stelle nichts gesagt auch wenns sicher nicht ganz fair gewesen wäre, aber so büßt du sicher ne Menge Elterngeld ein. Viel glück und eine schöne Kugelzeit!


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