Hallo Frau Bader. Ich arbeite seit (01.04.2006) bei meiner Firma. Begonnen habe ich mit Vollzeit dann wurde ich 2009 mit Zwillingen schwanger, habe nach der Geburt in 2010 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Seit 01.02.2013 arbeite ich wieder in der Firma TZ 2x4 Stunden/Woche. Entfernung 25 km von zu Hause. Jetzt wird der Standort Essen geschlossen und nach Berlin verlegt. Einige Mitarbeiter kommen bei unserer Tochtergesellschaft in Hagen unter. Ich habe eine Änderungsvereinbarung erhalten mit dem Arbeitsangebot Hagen. Entfernung über 50 km. Fahrtkosten der Mehrkilometer werden bis Ende 2016 als Pauschale erstattet. Jetzt wäre meine Frage ob man mir den Ortswechsel zumuten kann obwohl es die doppelten km sind, ich länger fahren muss bei TZ mit 2x4 Stunden obwohl ich 2 kleine Kinder im Kindergarten habe. Die Betreuung kann auch nicht verlängert werden da es immer nur zum 01.08. ginge. Ausserdem würden dann wieder höhere Kindergartengebühren anfallen. Gäbe es nicht die Möglichkeit die Vereinbarung abzulehnen und eine Abfindung zu erwirken da es unzumutbar ist mit 2 kleinen Kindern die doppelten km, längere Fahrzeit bei 2x4 Stunden auf sich zu nehmen wenn man die Kinder auch zum Kiga hinbringen und abholen muss? Welche Möglichkeiten hätte ich bei einer Betriebszugehörigkeit von 9 Jahren? Wie würde meine Abfindung berechnet? Ich hoffe Sie können mir schnell antworten da ich eine Entscheidung treffen muss. Vielen Dank.
von Lupinchen2205 am 05.09.2014, 23:20