Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Faru Bader! Vielleicht erinnern sie sicn noch... Ich fragte kürzlich, ob ich nach Ende der Elternzeit (3 Jahre insgesamt für 2 Kinder) Ansruch auf ALG1 habe. Ich hatte einen Zeitungsartikel angeführt, in dem stand es wäre so, daß ich Anspruch hätte... Ihre Antwort damals: Hallo, ich lehne mich mal aus dem Fenster: Ihre Info ist falsch. ArbGeld I setzt voraus, dass man eine Anwartschaft erworben hat. Das kann nicht durch EZ ersetzt werden. Die Quelle dieser Info hätte ich gerne. Gruß, NB Aktueller Stand: Ob ich ALG1 bekomme erfahre ich erst am 1.3. aber das habe ich eben gefunden: Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld ändern sich ab 1. Februar 2006 Ab 1. Februar 2006 besteht nur noch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder anrechenbare Zeiten wie z.B. Bezug von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, Erziehungszeiten, Wehr- oder Zivildienst nachweisen kann. Bisher betrug diese Rahmenfrist drei Jahre. Die Neuregelung gilt ausschließlich für Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die ab dem 1. Februar 2006 entstehen. Für Ansprüche, die noch vor dem 01.02.2006 entstehen, gilt als Übergangsregelung das bisherige Recht weiter. Ab dem 01.02.2006 beträgt die Anspruchsdauer für Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich 12 Monate. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Anspruchsdauer auf bis zu 18 Monate begrenzt. Frau Bader, steh ich auf dem Schlauch oder steht darin nicht wortwörtlich, daß ich ALG1 bekommen müßte?... denn ich habe in den 3 letzten Jahren Erziehungsgeld bekommen. Wie kann es sein, daß das AA wohl nichts von der Regelung weiß, denn dort wure mir gesagt, man wisse noch nicht, ob ich ALG1 bekommen werde... obwohl das eindeutig so im Text des AA steht. http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=91825&rqc=9&ls=false&ut=0 Ich will einfach vorbereitet sein, wenn ich am 1.3. den Termin auf dem AA (Leistungsstelle) habe. m. f. G. Kerstin
Hallo, nein, das heißt nur, dass man eigentlich 12 Monate EG bekommt, die Zeit kann man hinauszögern, wenn man EZ hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Verheirateter Alleinverdiener zwei Kinder unter 7 Jahren bekommt ca. 2014 Euro ALG2. Bekommst du so viel ALG1 ? Quelle: Ausschussdrucksache 16(11)103 Tabelle 1
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