Hallo, ich würde Ende April in Mutterschutz gehen und habe in meiner Teilzeitbeschäftigung einiges an Überstunden angehäuft ( 70 Std. ). Nun sagt mein Chef, es ist nicht möglich diese Stunden vorher frei zu geben und somit müsste ich sie halt aufheben, bis ich wieder komme. Das ist aber nicht in meinem Sinne, da ich vorhabe 3 Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen und ich mir noch nicht im Klaren bin, ob ich diese Stelle danach wieder antrete. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für solche Fälle ? Grüße
von mamilii am 03.01.2013, 14:59