Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf Sonderurlaub bei krankem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anrecht auf Sonderurlaub bei krankem Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, hat man bei einem erkrankten Kind ein Anrecht auf Sonderurlaub, wenn keine andere Betreuung möglich ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide in systemrelevanten Berufen, wobei er selbstständig ist. Beide haben wir eine schriftliche Bestätigung, dass uns Notbetreuung zusteht. Nun ist es in unserem Kreis aber so, dass Zusammenschlüsse von 2 oder mehr Tagesmüttern ein Betreuungsverbot erhalten haben. Eine neue Betreuung kann aktuell ebenfalls ...

Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, welche im November diesen Jahres endet. Mein Sohn (im Nov 2 Jhr alt) sollte diesen Monat mit der Eingewöhnung in der Krippe anfangen. Nun ist es so, dass wir einen Umzug in mein Heimatort planen. Als Angestellte im öffentlichen Dienst habe ich meine Versetzung in meine Wunschbehörde beantragt. ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin für eine Prüfungs- und Beratungsgesellschaft seid 2013 im Personalmarketing und Recruiting tätig. In 2016 habe ich unseren großen bekommen und nach einem Jahr Elternzeit bin ich Teilzeit in Elternzeit mit 50Prozent wieder eingestiegen. Ende 2018 kam unsere Kleine zur Welt. Im Sommer 2019 sind wir wegen der Arbeit mei ...

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank, dass Sie hier mit so wertvollen Ratschlägen und Antworten zur Verfügung stehen! Der 11jährige Sohn meines Mannes hat hier bei uns zu Hause ein Geldkuvert, in dem sich ca. 900 Euro befinden - das sind gesparte Geldgeschenke von Verwandten seit den letzten 5 Jahren (Zeitraum der Trennung). Nun hat er vor ...

Guten Tag, hat man als Vater des Kindes Anspruch auf Sonderurlaub wenn das Kind am Sonntag geboren wurde? Für die Antwort bedanke ich mich schon im Vorraus. Schöne Grüße

Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Mon ...

Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket

Guten Tag liebe Frau Bader, momentan bin ich mit meinem zweiten Kind in der 16 SSW schwanger. Ich habe bei meinem ersten Kind bis zum 22.05.22 Elternzeit beansprucht. Mein Arbeitgeber ist eine Sparkasse, bei der ich ab diesem Zeitpunkt eigentlich wieder vertrieblichen Aufgaben nachgehen sollte. Vor einigen Wochen habe ich bereits mit meinem Arbe ...

Guten Tag, Ich bin im Moment noch in Elternzeit, die Elterngeld Zahlungen sind ausgelaufen, nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich deswegen kein Anrecht auf kinderkrankentage hätte. Ist dies korrekt? Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi ...