Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf den Arbeitsplatz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrecht auf den Arbeitsplatz

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Liebe Frau BADER! ich habe 5 Jahre Vollzeit gearbeitet, bekam dann meine Tochter.Nach einem Jahr wurde ich als 400,- Aushilfe in der gleichen Firma beschäftigt.Wenn nun meine 3 Jahre Erziehungszeit vorüber sind (Ende Dez), hab ich dann immernoch Anspruch auf die Vollzeitstelle, trotzdem ich mit geringfügiger Arbeit 2 Jahre eingestellt wurde? LG Lysia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, KLAR! Es sei denn, Sie haben einen Vertrag unterschreiben, der etwas anderes regelt. Liebe Grüsse, NB


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