Mitglied inaktiv
Hallo! Die 3-jähr. Elternzeit für meinen 1. Sohn endet Anfang Dezember. Ich bin erneut schwanger und der Geburtstermin wurde für den 07. März errechnet, Mutterschutz beginnt also Ende Januar. Nun meine Frage: Ist mein alter Arbeitgeber verpflichtet, mich für die Zeit zwischen Ende Elternzeit und erneutem Mutterschutz zu beschäftigen bzw. wenn dies nicht möglich ist, trotzdem Gehalt zu zahlen? In einem Gespräch, wo die Schwangerschaft noch nicht feststand, hat man mir schon mitgeteilt, dass wahrscheinlich kein Arbeitsplatz frei sein wird. Es wird wohl auf eine Kündigung mit Abfindung hinauslaufen. Kann ich auf eine Anstellung bzw. Gehalt für die kurze Zeit bestehen, da ich ja durch die erneute Schwangerschaft nicht mehr kündbar bin? Wenn nicht, steht mir trotzdem in irgendeiner Form Mutterschaftsgeld zu? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße, Liams Mama
Hallo, D. hat recht: Sie haben einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, Abfindung oder unbezahlter Urlaub bringt Ihnen nur Nachteile! Bestehen Sie auf Ihr Recht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das ist "relativ" eibfach: Du hast nach der EZ (also am 3. Geb. des Kindes) Morgend pünktlich auf der matte zus tehen und Dich arbeitswillig zum elden :-) Zugleich ahst Du das Recht auf einen gleichwertigen (nicht den gleichen!) ArbPlatz wie vor der EZ. Wenn das dein AG nicht leisten kann, ist es eein Problem. Wenn er keine Arbeit für Dich hat, muß er Dich trotzdem zahlen. Aber denke daran: nach MuSchuG sollst Du baldmöglichst die neue SS mitteilen, das also nicht vergessen! Abfinden würde ich mich nie lassen in deiner Situation, da hängt zuviel hinten dran. Das kannst Du nach der nächsten EZ immer noch tun! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Wie ich die Lage einschätze, könnte ich mir vorstellen, dass die von mir verlangen werden, unbezahlten Urlaub zur Überbrückung der Zeit zwischen EZ und Mutterschutz zu nehmen. Es handelt sich um ein größeres Unternehmen. Kann dies trotzdem von mir verlangt werden? Ich möchte keine Ansprüche verlieren. Ich habe die Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt, da ich mich hier mit der Rechtslage nicht auskenne (man mir auch bei verschiedenen Ämtern und der Krankenkasse keine Auskunft geben konnte) und ich mich von meinem AG nicht 'überrumpeln' lassen will.
Mitglied inaktiv
Nochmal: Geh hin und arbeite die Zeit wenn es möglich ist. Niemand kann Dich zu irgendwas zwingen, mach denen das klar. Die Rechtslage verlangt jetzt erst mal von Dir, daß Du die SS mitteilst :-) Viele Grüße Désirée
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