Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung von Sonderzahlung während Elternzeit

Frage: Anrechnung von Sonderzahlung während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, 2 kurze Fragen: 1. Werden Sonderzahlungen (z.B. Einmalprämien), die während der Elternzeit (also nach der Geburt) gezahlt werden, auf das Elterngeld angerechnet? 2. Wenn man während der Elternzeit unregelmäßig in geringer Höhe für seinen AG von zu Hause aus tätig ist, gibt es die Möglichkeit, kein direkten Entgelt zu erhalten sondern die Stunden zu sammeln und a) nach der Elternzeit auszahlen zu lassen bzw. b) nach der Elternzeit als Zeitausgleich zu nehmen? Herzlichen Dank! Freundliche Grüße ursel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Könnte von der EG-Stelle als Umgehung ausgelegt werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Zu 1: Eigentlich nicht, da diese ja auch nicht in zur Berechnung des Elterngeld herangezogen wurden. Zu 2: Nein. Arbeiten ja, aber das wird dann auf Elterngeld angerechnet. Sich dass dann nicht in der Zeit auszahlen zu lassen wäre Betrug. LG Sabine


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