drea14
Hallo Frau Bader, jetzt allgemeiner. Kann Elterngeld nur für volle Lebensmonate von einem Elternteil beantragt werden, oder können sich Monate auch geteilt werden? Oder ist es tatsächlich so, dass ...... wenn ein Mutterschaftsgeldanspruch, welcher beim Elterngeld mit angerechnet wird, über den 2. Lebensmonat des Kindes hinausgeht,(durch vorzeitige Geburt) ist es dann so, dass die Mutter somit bereits 3 Monate des Elterngeldanspruches verbraucht hat und somit dann nur noch 11 Partnermonate genommen werden können.? Wenn dies der Fall ist, könnte die Mutter dann trotzdem nur 2 Monate Elterngeld unter Anrechnung Mutterschaftsgeld nehmen und der Partner ggf. parallel die weitern 11 Monate (z.Bsp. Mutter 2 Monate (1. und 2. Lebensmonat, obwohl auch 3. noch Lebensmonat möglich wäre) und Vater 11 Monate (3 bis 13 Lebensmonat)? Hintergrund hierbei wäre, dass die Mutter direkt nach Ablauf des Mutterschutzes ihre Arbeit wieder aufnehmen möchte (mit Arbeitgeber so vereinbart). Ich hoffe meine Fragestellung ist so jetzt ok. Vielen Dank und vielen Grüße drea14
Hallo, im Gesetz ist nur von ganzen Monaten die Rede und so wird idR auch gerechnet. Aber iIhre Argumentation ist logisch - ich würde mal beim Servicetelefon in berlin beim Ministerium nachfragen - die Antwort würde mich auch interessieren. Tel. 030 - 185554400 Liebe Grüsse, NB
ALF0709
Uns wurden auch 3 Monate der Mutter zugerechnet, weil Kind 11 Tage vor Termin kam und somit hat mein Mann auch nur noch für 11 Monate (da wir gesplittet haben für 22 Monate) Elterngeld bekommen. Ich bin nach dem MuSchu wieder arbeiten gegangen. Wir fanden das ungerecht und haben auch leider erfolglos Wiederspruch eingelegt. Bei unserer Tochter haben wir dann den KS-Termin so gelegt, dass uns das nicht nochmal passieren konnte.
SumSum076
Also...Bekommt die Mutter auch nur für einen Tag des Lebensmonats Mutterschaftsgeld, dann gilt der Monat als von der Mutter verbraucht! (steht auch in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium) Aber wenn es euch sehr wichtig ist, klagt dagegen! Ihr werdet in eurer Gestaltungsmöglichkeit sehr eingeschränkt. Durch diese Regelung wird quasi die Mutter gezwungen über Mutterschutz hinaus Elternzeit bis zum Ende des neuen Lebensmonats zu nehmen und dem Vater wird die Möglichkeit genommen, durchgehend 1 Jahr Elternzeit/geld zu machen. Er muss die EZ dadurch in 2 Abschnitte unterteilen. Und um das zu finanzieren müsste ja der Vater diesen 3. Lebensmonat seine Elternzeit unterbrechen und wieder arbeiten gehen. Welcher AG will das denn? Gruß Sabine
SumSum076
Hab was gefunden!!!!! Geht die Mutter wieder mehr als 30 Std in der Woche arbeiten, erfüllt sie nicth mehr die Voraussetzungen, um Elterngeld zu erhalten. Demnach hat sie für diesen Monat keinen Anspruch. Der dann auch nicht von den Monate des Vaters abgezogen werden darf! Bundessozialgericht - B 10 EG 11/10 R Gruß Sabine
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