stiefel21
Hallo Frau Bader, im Juni 2016 ist unser 1. Kind geboren. Im September 2017 erwarten wir unser 2 Kind. Ich werde nun die EZ des 1. Kindes 1 Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist beenden. Im Anschluss möchte ich EZ für das 2. Kind nehmen. Was passiert mit der verbleibenden EZ des 1. Kindes? Ich möchte diese auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag legen. Wie wird der "Rest" meiner EZ für Kind 1 berechnet? Tagesgenau oder mit Schwund, zb. monatsweise? Ich habe gelesen, dass sich die Mutterschutzfrist auf die EZ anrechnet. Sehe ich das richtig, dass lediglich die Mutterschutzfrist ab Geburt auf die EZ des 2. Kindes angerechnet wird oder ist dies anders? Stimmt es, dass ich während der Elternzeit für das komplette Jahr Urlaubsanspruch habe und nicht nur zeitanteilig? aFlls dies stimmt, können Sie mir verraten, auf welchem § dies beruht? Vielen Dank Ihre Magdalena
Hallo, 1. Sie können bis zu 24 Monaten Tag genau bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen. 2. Jeder Monat, den Sie komplett in Elternzeit sind, wird beim Urlaubsanspruch herausgerechnet. 3. Es zählen tatsächlich nur die Zeiten ab Geburt, da die Elternzeit offiziell mit der Geburt beginnt. Liebe Grüße NB
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