Smilenrw3
Hallo. Und zwar geht es darum. Ich bin seit März auch gesundheitlichen Gründen(Angstzuständen) krankengeschrieben. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht Bescheid gegeben über die Schwangerschaft. Wollte die kritische Zeit abwarten. Nun ja, heute hatte ich einen Brief zur BEM erhalten. Darauf soll ich ankreuzen, ob ich damit einverstanden bin oder nicht. Zurzeit würde es nicht klappen, da ich Blutungen habe. Eigentlich wollte ich dort garnicht mehr anfangen, weil die mich ganz schön geärgert haben. Neuer Arbeitgeber. Ich war dort 12 Jahre beschäftigt! Jetzt habe ich Angst, wenn ich ablehne, dass die mich aus gesundheitlichen Gründen kündigen können. Wollte Elternzeit noch für nächstes Jahr einreichen.
Hallo, das Ministerium hilft allgemein zu BEM hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html Kreuzen Sie an, dass Sie im Moment aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind. Kündigen kann der Ag nicht - Sie haben wegen der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Alles Gute! Liebe Grüße NB
Gucci75
Ein BEM - Gespräch ist freiwillig und kann vom AN abgelehnt werden. Die Ablehnung wird in der Personalakte dokumentiert, mehr aber auch nicht.
Mitglied inaktiv
Du beziehst also aktuell Krankengeld, und das wird so lange so bleiben, bis du dich der Herausforderung stellst und der Wiedereingliederung zustimmst. Hast du parallel auch eine Psychotherapie gemacht? Hoffentlich ja. Die Dinge lösen sich nicht von selber, man muss auch an sich selber arbeiten. Die Schwangerschaft wird die Problemlösung für deine Angstzustände sein. Aber Kündigungsschutz hast du, wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst. Andererseits hast du auch eine Mitwirkungspflicht dem AG gegenüber, deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen, sobald es geht.
Mitglied inaktiv
Zunächst würde ich alles tun, um wieder aktiv zu arbeiten... Weil jeder Monat mit Krankengeld dein Elterngeld mindert bis auf 300€ Mindestsatz. Da die Diagnose Angstzustände ja nicht scheangetschaftsbedingt ist und schon lange vor der Schwangerschaft bestand. Da wird niemals irgendwas ausgeklammert werden.
Mitglied inaktiv
Die Schwangerschaft wird keinesfalls(!) die Problemlösung für deine Angstzustände sein.
Smilenrw3
Die Angstzustände kommen nicht von der Schwangerschaft her. Mobbing auf der Arbeit und Familiäre Probleme. Wichtig ist mir nur, dass ich halt die Stelle erstmal sicher habe und ich während der Elternzeit mich neu umschauen kann.
Smilenrw3
Ach und leider kann ich nicht arbeiten, da ich von Anfang an schon Blutungen habe. Die leider nicht komplett verschwinden wollen. Muss mich schonen.
Mitglied inaktiv
Was war dein Plan ohne Schwangerschaft?
Mitglied inaktiv
Die Blutungen halten ja nicht die ganze Zeit über an, also das ist kein Argument. Und solange die psychische Erkrankung nicht weg ist, bleibst du leider AU, da führt kein Weg dran vorbei. Mit der Konsequenz, dass beim Elterngeld wenig übrigbleibt.
Mitglied inaktiv
Die Blutungen halten ja nicht die ganze Zeit über an, also das ist kein Argument. Und solange die psychische Erkrankung nicht weg ist, bleibst du leider AU, da führt kein Weg dran vorbei. Mit der Konsequenz, dass beim Elterngeld wenig übrigbleibt.
HeyDu!
Uriah ist wieder Hellseher und weiß wie lange es zu Blutungen kommt...
Zur Frage. Ablehnen ist das gute Recht des AN und es gibt ja einen Plan -> neuen Job während EZ suchen.
Smilenrw3
Danke. Ich wollte nur meine Frage beantwortet haben.
Ani123
Ich würde BEM-Gespräch schriftlich ablehnen und im gleichen Schreiben die SS bekannt geben inkl. voraussichtlichen ET. So weiß dein AG wann du in Mutterschutz gehst. EZ musst du ja erst spätestens 1 Woche nach Geburt einreichen (7 Wochen vor Antritt und da die ersten beiden Monate Mutterschutz sind reicht es dann. Die ersten beiden Monate fallen sowieso in EZ, obwohl du kein EG beziehst. Bzgl. der AU: könntest du ohne eher SS jetzt arbeiten gehen? Wenn ja, dann kannst du dich SS-bedingt AU machen. Falls nicht, dann bleibst du wegen der Angstzustände AU. Das wg. des EG abzuändern ist Betrug, denn die KK kann das mit ihrem medizinischen Dienst prüfen lassen. Und bei Abänderung von AU Angstzustände zur SS können sie es auch machen. Natürlich würde bei AU SS die Monate dann ausgeklammert und somit würden zur Berechnung zum EG noch Monate von vor der AU Angstzustände dazu fallen, aus deiner Arbeitszeit. Bleibst du AU wg. Angstzustände bekommst du nur den Mindestsatz EG.
HeyDu!
"Die ersten beiden Monate fallen sowieso in EZ." Nicht ganz juristisch korrekt formuliert. §15 Abs. 2 S. 3 BEEG. Die Mutterschutzzeit wird der Elternzeit angerechnet. Es handelt sich aber nicht um Elternzeit, denn in dieser ruht das Arbeitsverhältnis. Im Mutterschutz jedoch nicht, daher z.B. der Erwerb von Urlaubsansprüchen im Mutterschutz.
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