Yaramin84
Hallo, seit dem 01.10.2018 bin ich in Teilzeit angestellt. Seit dem 01.02.2019 habe ich nebenbei ein Kleingewerbe im Bereich Promotion angemeldet und verdiene da mal mehr, mal weniger. Unsere Tochter kommt im August 2019 zur Welt. Welches Einkommen wird denn jetzt zur Berechnung des Elterngeldes genommen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also 2018 Liebe Grüße NB
Dojii
Das ganze Jahr 2018, also Januar bis Dezember.
Yaramin84
Da gab es das Gewerbe doch aber noch gar nicht?
Dojii
Das spielt keine Rolle. Wenn in den 12 Monaten vor Geburt oder dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, gilt immer das letzte abgeschlossene Steuerjahr als Grundlage.
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