Julie78
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ist zu Ende, es wurde bisher nie eine Kürzung des angesammelten Urlaubs ausgesprochen oder schriftlich festgehalten. Ich war 3 Jahre in Elternzeit. Verfällt der Urlaub zum Jahresanfang oder kann dieser noch schlummern bis zum Zeitpunkt, falls ich in naher Zukunft kündigen sollte oder gekündigt werden sollte? Ich schweige darüber erstmal.
Hallo, der Urlaub kann im Jahr der Beendigung der EZ und im Folgejahr genommen werden. Das hat mit einer Kündigung nichts zu tun. Steht hier:https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Liebe Grüße NB
cube
Schweigen solltest du darüber nicht! Angesammelter Resturlaub verfällt natürlich irgendwann wenn du jetzt eben wieder deinen Vertrag aufgenommen hast. Daher solltest du mit dem AG klären, ob er dir zB mehr Zeit einräumt, diesen abzubauen oder ob du bis zum Jahresende diesen Resturlaub abgebaut haben musst.
HeyDu!
Resturlaub bleibt erhalten im Jahr der Rückkehr aus EZ + dem gesamten Folgejahr. §17 Abs. 2 BEEG Freu Dich bzgl. der Nichtkürzung. Der AG muss vom Kürzungsrecht aktiv Gebrauch machen. §17 Abs. 1 BEEG. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
HeyDu!
Und ja, ich würde auch erst einmal Schweigen, denn er verfällt ja nicht übermorgen ;-)
Julie78
Genau - schweigen. Denn wenn ich sagen sollte, dass mir noch Resturlaub zusteht, könnte er immer noch vom Kürzungsrecht Gebrauch machen.
mellomania
das kann er auch tun wenn du urlaub einreichst. irgendwann musst du ja den antrag stellen.
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