Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Andere Regeln für Lehrer???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Andere Regeln für Lehrer???

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Hallo, hab gestern `nen riesenschreck bekommen und verstehe das nicht: Ich habe am 29.11. eiene Sohne bekommen , bin lehrerin (beamtin auf Probe) und bis 24.1. im Mutterschutz. Bin 25.7. habe ich Erzeihungsurlaub beantragt. Nun habe ich Psot bekommen, dass ich 6 Minate vor ende des EU (also jetzt sofort) schon entscheiden soll, was ich ab Juli mache !!!!! Ich dachte, man muss es erst 8 wochen vorher entscheiden, denn mein EU hat ja noch gar nicht angefangen!!! 2. Frage: Ich möchte ab sommer wieder 1/2 arbeiten. Welchen Unterschied macht es denn, ob ich im EU bleibe, und dann die erlaubten 14 Unterrichtsstunden arbeite, oder ob ich nicht im EU bin und 14 Stunden arbeite? Welchen Vorteil hat was???Vielen Dank für die Infos, denn ich muss mich ja nun schnell entscheiden.... HENNI


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Henni, für Beamte gelten die normalen Arbeitsgesetze nicht, sondern spez. Beamtengesetze, je nach Dienstherr. Oftmals sind dies aber den anderen Gesetzen angepasst, denn sonst würden Beamte ja u.U. schlechter behandelt werden als andere AN, und da ist eher das Gegenteil der Fall. Auch bei den normalen MutterschutzG müssen Sie bei der Beantragung festlegen, wie lange der EU dauern soll, nicht 8 Wo. vor Ende. Eine Verlängerung/ Verkürzung ist dann nur mit Zustimmung des AG möglich. 2. Auch hier gilt Beamtenrecht... Aber ich denke, bei Ihnen macht das keinen Unterschied (wenn Unterrichtsstunden nicht anders bewertet werden wie normale Arbeit, denn der Unterricht muß ja auch noch vorbereitet werden, deshalb hat ein Lehrer ja nur so um die 24 Std/ Woche als ganze Stelle). KüSchutz haben Sie eh und auf die Befristung (Probe) dürfte das keinen Anspruch haben. EG bekommen Sie auch unabhängig davon, wenn die 14 Std. als solche gerechnet werden. Aber, wie gesagt, dass hängt von den für Sie geltenden Gesetzen ab. Am besten Fragen Sie, falls vorhanden, bei der Gewerkschaft o.ä. nach. Gruß, NB


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